Basler Fasnacht nicht mehr Weltkulturerbe

Im März 2016 wurde die Basler Fasnacht vom Bundesamt für Kultur (BAK) bei der UNESCO als zweite Schweizer Kandidatur für die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Das zwölfte zwischenstaatliche Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat an seiner Sitzung auf der Insel Jeju (Südkorea) am 7. Dezember 2017 entschieden, die Basler Fasnacht in die repräsentative Liste aufzunehmen.

Die in enger Zusammenarbeit mit dem Fasnachts-Comité erarbeitete Kandidatur wurde von der UNESCO als exemplarisch gewürdigt, weil sie die Verwendung des Dialekts zur Vermittlung des immateriellen Kulturerbes besonders hervorhebt. Die vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen werden von der UNESCO befürwortet. Sie betreffen namentlich die Förderung der Teilhabe der jüngeren Generationen durch musikalische Nachwuchsförderung (Trommeln und Pfeifen) oder durch pädagogisches Material für die Basler Schulen.

Die UNESCO setzt voraus, dass ein immaterielles Kulturerbe auch einen ununterbrochenen Fortbestand zu pflegen hat. Durch das nicht Stattfinden der Basler Fasnacht in den Jahren 2020 und 2021 ist dieser Vorsatz für das Komitee nicht mehr erfüllt. Das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Fasnachts-Comité wurden nach der gestrigen ausserordentlichen Sitzung der UNESCO über diesen Entscheid informiert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Ablauf einer zweijährigen Frist, sich erneut für die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit zu bewerben. Das Bundesamt für Kultur (BAK) prüft zur Zeit dieses Vorgehen.

Nachtrag 2.4.2021

Wie der eifrige Leser sicherlich bemerkt hat, handelt es sich dabei um einen 1. April Scherz… 😉