Deklarationspflicht für Sujet und Kostüme

Am 7. Dezember 2017 hat die UNESCO die Basler Fasnacht in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Dieser Titel bedeutet nicht nur Stolz, sondern trägt auch eine gewisse Verantwortung mit sich. Die Basler Fasnacht rückt dadurch immer wie mehr in den Focus der kulturellen Aneignung. Was früher als normal galt, sich an der Fasnacht als Indianer oder Mexikaner zu verkleiden, kann heute schon kontroverse Diskussionen über dieses Thema auslösen.

Aus einem Bericht der «Interessengemeinschaft kulturelle Aneignung Schweiz» kurz IKAS geht nun hervor, dass man für die Basler Fasnacht ein unabhängiges Komitee gegründet hat, welches die kulturelle Aneignung im Vorfeld, dass heisst bereits beim festlegen des Sujets auf seine Unbedenklichkeit hin prüft. Dies bedeutet, dass jede Fasnachts Formation seine Sujet Vorschläge zur Prüfung und Freigabe an die IKAS einreichen muss. Das Hauptaugenmerk soll aber auf den Kostümen liegen. Die IKAS wird die Kostümwahl in drei Kategorien einteilen. Die erste Kategorie ist die klassische Basler Fasnachtsfigur wie der Ueli oder der Plätzlibajass, diese Kategorie unterliegt keiner Restriktion. Aber bereits der Waggis führe laut IKAS bereits zu internen Diskussionen, da die Abgrenzung zum benachbarten Elsass noch nicht eindeutig geklärt ist. Die zweite Kategorie unterliegt bereits einer Bewilligungspflicht und die Umsetzung muss klar und in allen Landessprachen auf dem Zettel, auf der Laterne und vorgängig im Rädäbäng deklariert und ausgewiesen sein. Das bedeutet, es muss für jeden verständlich sein, in welchem Zusammenhang das Kostüm zum Sujet steht. In die dritte und letzte Kategorie fallen dann alle verbotenen Kostüme. Die IKAS wird bis im Sommer eine Liste der verschiedenen Kategorien auf Ihrer Webseite veröffentlichen, in der auch Beispiele abgebildet sein werden.

Über die Sanktionen, die beim Verstoss gegen die Verordnung der IKAS verhängt werden stehe man zurzeit im Gespräch mit dem Fasnachts Comité. Diese können, laut Präsidenten der IKAS, von Subventionskürzungen bis hin zum künftigen Ausschluss an der Basler Fasnacht führen. Darüber ob diese Sanktionen nur für die Basler Fasnacht zähle, hält sich die IKAS zurzeit bedeckt. Man würde alle Information noch rechtzeitig vor den Sujet Sitzungen auf der Webseite kommunizieren.

Nachtrag 2.4.2023

Wie der eifrige Leser sicherlich bemerkt hat, handelt es sich dabei um einen 1. April Scherz… 😉

Neujahrsapéro – Blaggeddevernissage 2023

Wie jedes Jahr fand auch am Samstag, 7. Januar im Räppli Käller der kombinierte Anlass für den Neujahrsapéro und die Blaggeddenvernissage statt. Die Fasnachts Blaggedde 2023 ist ab sofort bei jedem aktiven Räppli erhältlich. Der Anlass wurde von vielen Aktiven und Passiven genutzt, um wieder einmal ohne Einschränkungen, ausgelassen auf das neue Jahr und auf die kommende Fasnacht anzustossen – «Prost».

Anbei ein paar Impressionen:

Fasnachtskeller Räpplischpalter gehört offiziell zu den schönsten Eventräumen der Schweiz

28’346 Veranstalter*innen, Besucher*innen sowie eine unabhängige Fachjury haben im Rahmen des diesjährigen Swiss Location Awards entschieden: Der Fasnachtskeller Räpplischpalter gehört zu den schönsten Eventräumen der Schweiz!

Dass die Location mit 8.4 von 10 Punkten beim Swiss Location Award 2022 mit dem Gütesiegel «Ausgezeichnet» bewertet wurde, freut das Fasnachtskeller Räpplischpalter Team ausserordentlich. «Die Auszeichnung zeigt uns, dass unsere Arbeit von Veranstalter*innen und Besucher*innen geschätzt wird und motiviert uns, auch weiterhin bei jedem Anlass unser Bestes zu geben, damit unsere Gäste einen unvergesslichen Aufenthalt bei uns erleben können»

Der Swiss Location Award® ist seit 2016 das wichtigste Gütesiegel der Eventbranche und wird von eventlokale.ch, dem grössten Eventportal der Schweiz, organisiert. Eventlokale.ch unterstützt jeden Monat mehr als 50’000 Eventplaner*innen bei der Suche von Locations und Planung von Events.

Hier gehts zum Eventportal

Dezibelgrenze für Guggenmusiken

Die Guggenmusik «schränzt» durch die Basler Gassen. Was beim ersten Empfinden der harten und dumpfen Paukenschläge und der tiefen Bassfrequenz der Sousaphone nicht sofort ins Ohr sticht, ist die hohe Dezibel Zahl, die vor allem durch die Trompeten verursacht werden. Was bis jetzt auf der Strasse eher vernachlässigt wurde, wird an der kommenden Fasnacht vor allem bei Auftritten im Innenbereich wie Bühnen und Restaurant stärker unter die Lupe genommen und mit mobilen Messeinrichtungen geprüft. Gemäss Aussage des BAG und der SUVA wäre es aber zum jetzigen Zeitpunkt zu früh, um bereits Richtlinien zu erlassen. Man stütze sich lieber auf Empfehlungen und appelliere an den gesunden Menschenverstand der musizierenden.

Eine Trompete erzeugt je nach gespieltem Ton eine Lautstärke von bis zu 124dB, was der Lautstärke eines starteten Düsenjet gleichkommt. Was viele Trompeter nicht wissen, dass das Mundstück eine enorme Auswirkung auf die Lautstärke hat. Labormessungen bei METAS (Eidgenössisches Institut für Metrologie) in Wabern bei Bern ergaben Differenzen von bis zu 18dB, bei kleinen und grossen Mundstücken.

Das BAG und die SUVA beschreiben in einem Merkblatt, dass an der kommenden Fasnacht verteilt und auch vorgängig an alle Guggenmusiken versendet wird, dass vor allem im Innenbereich zu Gunsten der Zuhörer mit einem Schalldämpfer gespielt werden sollte. Es wird auch empfohlen, auf grössere Mundstücke auszuweichen und beim Cortège die Trompete Richtung Strassenmitte zu halten. Bei Bühnenauftritten sei man sich noch nicht einig, da meistens über die Köpfe der Zuhörer gespielt wird.

Was unterscheidet aber die Trompete vom Piccolo? Auf Nachfrage bei einer Basler Piccolo-Manufaktur erhielt man die Antwort: Das Piccolo mit seinen knapp 98dB welches auch in einem ganz anderen Frequenzbereich gespielt wird, ist künftig von solchen Richtlinien ausgenommen.

Nachtrag 2.4.2022

Wie der eifrige Leser sicherlich bemerkt hat, handelt es sich dabei um einen 1. April Scherz… 😉

Basler Fasnacht nicht mehr Weltkulturerbe

Im März 2016 wurde die Basler Fasnacht vom Bundesamt für Kultur (BAK) bei der UNESCO als zweite Schweizer Kandidatur für die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Das zwölfte zwischenstaatliche Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat an seiner Sitzung auf der Insel Jeju (Südkorea) am 7. Dezember 2017 entschieden, die Basler Fasnacht in die repräsentative Liste aufzunehmen.

Die in enger Zusammenarbeit mit dem Fasnachts-Comité erarbeitete Kandidatur wurde von der UNESCO als exemplarisch gewürdigt, weil sie die Verwendung des Dialekts zur Vermittlung des immateriellen Kulturerbes besonders hervorhebt. Die vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen werden von der UNESCO befürwortet. Sie betreffen namentlich die Förderung der Teilhabe der jüngeren Generationen durch musikalische Nachwuchsförderung (Trommeln und Pfeifen) oder durch pädagogisches Material für die Basler Schulen.

Die UNESCO setzt voraus, dass ein immaterielles Kulturerbe auch einen ununterbrochenen Fortbestand zu pflegen hat. Durch das nicht Stattfinden der Basler Fasnacht in den Jahren 2020 und 2021 ist dieser Vorsatz für das Komitee nicht mehr erfüllt. Das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Fasnachts-Comité wurden nach der gestrigen ausserordentlichen Sitzung der UNESCO über diesen Entscheid informiert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Ablauf einer zweijährigen Frist, sich erneut für die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit zu bewerben. Das Bundesamt für Kultur (BAK) prüft zur Zeit dieses Vorgehen.

Nachtrag 2.4.2021

Wie der eifrige Leser sicherlich bemerkt hat, handelt es sich dabei um einen 1. April Scherz… 😉

E «härzliggs Danggerscheen» an unseri Sponsore

Dank der großzügigen Unterstützung der Marti Elektro-Installationstechnik AG und der Garage W.R ENZ AG, konnten wir den Mitgliedern der Guggemuusig Räpplischpalter trotz abgesagter Fasnacht eine Freude bereiten.
Die Atelier in Basel und der Region hat es in dieser Zeit besonders hart getroffen.
Umso glücklicher sind wir, dass wir dank dieser Unterstützung einen Auftrag von über 80 personalisierten Räppli-Latärnli an unser Larvenatelier übergeben konnten.

Blaggedde 2021

Um den Fasnachtsgeist trotzdem aufrecht zu erhalten und vor allem um uns Vereine zu unterstützen, hat man «ainewäg» eine Blaggedde.

Aufgrund der aktuellen Situation ist es ab sofort möglich, die Blaggedde 2021 per Email zu bestellen. Bitte schreibe uns Deine gewünschte Menge sowie Namen und Telefonnummer auf blaggedde@raepplischpalter.ch.

Das Blaggedden OK wird sich dann mit Dir in Verbindung setzen und Dich über die Abholmöglichkeiten informieren. D’Guggemuusig Räpplischpalter dankt Dir für die Unterstützung.

Räppli Käller – jetzt mieten

Möchtest Du einen tollen Event mit Deinem Team, Deiner Familie oder mit Freunden geniessen, dann miete den Räppli Käller an der Drahtzugstrasse 28 in Basel. Das Gastgewerbegesetz erlaubt uns unter Einhaltung der BAG Richtlinien den Betrieb weiter aufrecht zu erhalten.

Organisiere Deinen Firmenevent oder Deine Familienfeier im Räppli-Käller. Unser motiviertes Team unterstützt Dich dabei und bedient Dich an Deinem Anlass, damit Du Dich voll und ganz auf Deine Gäste konzentrieren kannst.

Der Räppli-Käller zählt mit seiner zentrale Lage und seinem wunderschönen Ambiente zu einem der schönsten Eventlokale in der Stadt Basel.

Informiere Dich direkt auf unserer Webseite unter der Rubrik Räppli-Käller. Gerne nehmen wir über das Kontaktformular Deine Reservation entgegen.

Fasnacht 2021: Alles anders und alles offen

Das Fasnachts-Comité hat angesichts der verschärften epidemiologischen Lage die Situation evaluiert und einstimmig beschlossen, seine Bemühungen, fasnächtliche Aktivitäten zu ermöglichen, fortzusetzen. Es ist offensichtlich, dass sich die Lage bis zum 22. Februar verbessern muss, damit überhaupt eine Fasnacht 2021 denkbar wird.

Es werden keine Veranstaltungen stattfinden, die nicht mit der Covid-19 Verordnung vereinbar sind. Das sind namentlich:

•Cortège
•Musizieren in der Basler Innenstadt
•Motorisierte Wagen
•Chaisen
•Traditionelle Guggenkonzerte
•Kinderfasnacht

Das Fasnachts-Comité hält zudem am eingeschlagenen Weg fest, zusammen mit Vertretern der Behörden nach Lösungen zu suchen, andere fasnächtliche Aktivitäten zu ermöglichen, soweit die epidemiologische Lage diese Mitte Februar zulassen. Es laufen diverse Projektgruppen mit den Behörden und den beteiligten Fasnächtlerinnen und Fasnächtlern, die sich damit befassen, wie ein Morgenstraich und eine Quartierfasnacht aussehen könnten. Diesbezüglich stellt die Erarbeitung der Schutzkonzepte eine besondere Herausforderung dar. Auch wenn die Durchführung weiterhin ungewiss bleibt, will das Fasnachts-Comité im Februar bereit sein, falls doch Aktivitäten möglich sein werden.

Wir danken den Behörden für die konstruktive Zusammenarbeit und allen Fasnächtlerinnen und Fasnächtlern, die uns mit ihren Ideen, ihrer Haltung und ihrem Engagement dabei unterstützen. Einzelne Veranstaltungen sind in der Planung bereits relativ weit fortgeschritten und deren Durchführung hat eine leicht höhere Wahrscheinlichkeit. Namentlich das Drummeli im Kiechli mit Schutzkonzept und die Schnitzelbänke in Restaurants mit Schutzkonzept sind auf gutem Weg.

Ebenfalls herrscht in der Fasnachts-Szene einhellig die Meinung, dass für die jungen Garden und den Nachwuchs im Allgemeinen ein besonderer Effort geleistet werden muss. Die vom Fasnachts-Comité organisierte Plattform JETZT, die bereits im September mit einem Flashmob in der Innenstadt startete, wird bis und mit Fasnacht noch diverse Aktionen für und mit dem Nachwuchs planen und durchführen – selbstverständlich immer die aktuelle COVID-19 Verordnung einhaltend. Informationen dazu auf http://www.jetzt-fasnacht.ch/.

Die Tradition der Basler Fasnacht als Weltkulturerbe liegt dem Fasnachts-Comité sehr am Herzen und das motiviert uns, weiterhin zu planen und die Hoffnung nicht aufzugeben.

Das Fasnachts-Comité

Quelle: fasnacht.ch

Es schmeggt nach Desinfektionsmittel

Social-Distancing, Masken und Spuckschutz, Desinfektionsmittel und Händewaschen. Die Umsetzung der COVID-19 Massnahmen vom BAG fordern jeden Verein. Die Vorgaben sind klar, die Umsetzung aber nicht immer einfach. Der Vorstand der Räpplischpalter hat dies bravourös umgesetzt und so einen Rahmen geschaffen, wo es jedem Mitglied ermöglicht, die Regeln ohne grosse Einschränkungen einzuhalten.

Die Probesaison hat nach den Sommerferien begonnen. Soweit fast alles normal. Wenn man aber die Türe des Räppli-Kellers öffnet hat man das Gefühl, man betritt einen Operationssaal des Klinikum II im Unispital Basel. Statt des gewohnten Geruchs nach Mehlsuppe und Cordon Bleu steigt einem einen beissenden Geruch von Reinigungs- und Desinfektionsmittel in die Nase. Spätestens jetzt merkt man, dass eben doch nicht alles ganz normal ist. Am Boden sind mit Klebeband Markierungen angebracht, wo sich jedes Mitglied während der Probe darin Aufhalten muss um den Mindestabstand zu gewährleisten. Die einzelnen Register sind so platziert, dass man sich gegenseitig nicht die eventuellen Viren ins Gesicht bläst. Auch der Ablauf der Probe hat sich ein wenig verändert, was von einigen aber auch wieder als positiv bewertet wird. Zwanzig Minuten Proben, alle verlassen den Raum, Lüften für fünfzehn Minuten, Hände desinfizieren und alles wieder von vorne mit dreimaligem Durchlauf. Damit das Ganze auch mit der vorgeschriebenen maximalen Besetzung des Kellers funktioniert, wird jeweils in der Vorwoche nach Register, die Anzahl der Probeteilnehmer mittels Doodle organisiert.

Aussergewöhnliche Zeiten erfordern auch aussergewöhnliche Massnahmen und diese werden wie bereits Eingangs beschrieben vom Vorstand, der Musikkommission und auch von den einzelnen Mitgliedern vorbildlich umgesetzt. An dieser Stelle «e härzliggs Danggerscheen» an alle. Wir freuen uns jetzt schon darauf wenn wir hoffentlich bald sagen können «es schmeggt nach Fasnacht» und nicht nach Desinfektionsmittel.