Am 7. Dezember 2017 hat die UNESCO die Basler Fasnacht in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Dieser Titel bedeutet nicht nur Stolz, sondern trägt auch eine gewisse Verantwortung mit sich. Die Basler Fasnacht rückt dadurch immer wie mehr in den Focus der kulturellen Aneignung. Was früher als normal galt, sich an der Fasnacht als Indianer oder Mexikaner zu verkleiden, kann heute schon kontroverse Diskussionen über dieses Thema auslösen.
Aus einem Bericht der «Interessengemeinschaft kulturelle Aneignung Schweiz» kurz IKAS geht nun hervor, dass man für die Basler Fasnacht ein unabhängiges Komitee gegründet hat, welches die kulturelle Aneignung im Vorfeld, dass heisst bereits beim festlegen des Sujets auf seine Unbedenklichkeit hin prüft. Dies bedeutet, dass jede Fasnachts Formation seine Sujet Vorschläge zur Prüfung und Freigabe an die IKAS einreichen muss. Das Hauptaugenmerk soll aber auf den Kostümen liegen. Die IKAS wird die Kostümwahl in drei Kategorien einteilen. Die erste Kategorie ist die klassische Basler Fasnachtsfigur wie der Ueli oder der Plätzlibajass, diese Kategorie unterliegt keiner Restriktion. Aber bereits der Waggis führe laut IKAS bereits zu internen Diskussionen, da die Abgrenzung zum benachbarten Elsass noch nicht eindeutig geklärt ist. Die zweite Kategorie unterliegt bereits einer Bewilligungspflicht und die Umsetzung muss klar und in allen Landessprachen auf dem Zettel, auf der Laterne und vorgängig im Rädäbäng deklariert und ausgewiesen sein. Das bedeutet, es muss für jeden verständlich sein, in welchem Zusammenhang das Kostüm zum Sujet steht. In die dritte und letzte Kategorie fallen dann alle verbotenen Kostüme. Die IKAS wird bis im Sommer eine Liste der verschiedenen Kategorien auf Ihrer Webseite veröffentlichen, in der auch Beispiele abgebildet sein werden.
Über die Sanktionen, die beim Verstoss gegen die Verordnung der IKAS verhängt werden stehe man zurzeit im Gespräch mit dem Fasnachts Comité. Diese können, laut Präsidenten der IKAS, von Subventionskürzungen bis hin zum künftigen Ausschluss an der Basler Fasnacht führen. Darüber ob diese Sanktionen nur für die Basler Fasnacht zähle, hält sich die IKAS zurzeit bedeckt. Man würde alle Information noch rechtzeitig vor den Sujet Sitzungen auf der Webseite kommunizieren.
Nachtrag 2.4.2023
Wie der eifrige Leser sicherlich bemerkt hat, handelt es sich dabei um einen 1. April Scherz… 😉