Deklarationspflicht für Sujet und Kostüme

Am 7. Dezember 2017 hat die UNESCO die Basler Fasnacht in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Dieser Titel bedeutet nicht nur Stolz, sondern trägt auch eine gewisse Verantwortung mit sich. Die Basler Fasnacht rückt dadurch immer wie mehr in den Focus der kulturellen Aneignung. Was früher als normal galt, sich an der Fasnacht als Indianer oder Mexikaner zu verkleiden, kann heute schon kontroverse Diskussionen über dieses Thema auslösen.

Aus einem Bericht der «Interessengemeinschaft kulturelle Aneignung Schweiz» kurz IKAS geht nun hervor, dass man für die Basler Fasnacht ein unabhängiges Komitee gegründet hat, welches die kulturelle Aneignung im Vorfeld, dass heisst bereits beim festlegen des Sujets auf seine Unbedenklichkeit hin prüft. Dies bedeutet, dass jede Fasnachts Formation seine Sujet Vorschläge zur Prüfung und Freigabe an die IKAS einreichen muss. Das Hauptaugenmerk soll aber auf den Kostümen liegen. Die IKAS wird die Kostümwahl in drei Kategorien einteilen. Die erste Kategorie ist die klassische Basler Fasnachtsfigur wie der Ueli oder der Plätzlibajass, diese Kategorie unterliegt keiner Restriktion. Aber bereits der Waggis führe laut IKAS bereits zu internen Diskussionen, da die Abgrenzung zum benachbarten Elsass noch nicht eindeutig geklärt ist. Die zweite Kategorie unterliegt bereits einer Bewilligungspflicht und die Umsetzung muss klar und in allen Landessprachen auf dem Zettel, auf der Laterne und vorgängig im Rädäbäng deklariert und ausgewiesen sein. Das bedeutet, es muss für jeden verständlich sein, in welchem Zusammenhang das Kostüm zum Sujet steht. In die dritte und letzte Kategorie fallen dann alle verbotenen Kostüme. Die IKAS wird bis im Sommer eine Liste der verschiedenen Kategorien auf Ihrer Webseite veröffentlichen, in der auch Beispiele abgebildet sein werden.

Über die Sanktionen, die beim Verstoss gegen die Verordnung der IKAS verhängt werden stehe man zurzeit im Gespräch mit dem Fasnachts Comité. Diese können, laut Präsidenten der IKAS, von Subventionskürzungen bis hin zum künftigen Ausschluss an der Basler Fasnacht führen. Darüber ob diese Sanktionen nur für die Basler Fasnacht zähle, hält sich die IKAS zurzeit bedeckt. Man würde alle Information noch rechtzeitig vor den Sujet Sitzungen auf der Webseite kommunizieren.

Nachtrag 2.4.2023

Wie der eifrige Leser sicherlich bemerkt hat, handelt es sich dabei um einen 1. April Scherz… 😉

Dezibelgrenze für Guggenmusiken

Die Guggenmusik «schränzt» durch die Basler Gassen. Was beim ersten Empfinden der harten und dumpfen Paukenschläge und der tiefen Bassfrequenz der Sousaphone nicht sofort ins Ohr sticht, ist die hohe Dezibel Zahl, die vor allem durch die Trompeten verursacht werden. Was bis jetzt auf der Strasse eher vernachlässigt wurde, wird an der kommenden Fasnacht vor allem bei Auftritten im Innenbereich wie Bühnen und Restaurant stärker unter die Lupe genommen und mit mobilen Messeinrichtungen geprüft. Gemäss Aussage des BAG und der SUVA wäre es aber zum jetzigen Zeitpunkt zu früh, um bereits Richtlinien zu erlassen. Man stütze sich lieber auf Empfehlungen und appelliere an den gesunden Menschenverstand der musizierenden.

Eine Trompete erzeugt je nach gespieltem Ton eine Lautstärke von bis zu 124dB, was der Lautstärke eines starteten Düsenjet gleichkommt. Was viele Trompeter nicht wissen, dass das Mundstück eine enorme Auswirkung auf die Lautstärke hat. Labormessungen bei METAS (Eidgenössisches Institut für Metrologie) in Wabern bei Bern ergaben Differenzen von bis zu 18dB, bei kleinen und grossen Mundstücken.

Das BAG und die SUVA beschreiben in einem Merkblatt, dass an der kommenden Fasnacht verteilt und auch vorgängig an alle Guggenmusiken versendet wird, dass vor allem im Innenbereich zu Gunsten der Zuhörer mit einem Schalldämpfer gespielt werden sollte. Es wird auch empfohlen, auf grössere Mundstücke auszuweichen und beim Cortège die Trompete Richtung Strassenmitte zu halten. Bei Bühnenauftritten sei man sich noch nicht einig, da meistens über die Köpfe der Zuhörer gespielt wird.

Was unterscheidet aber die Trompete vom Piccolo? Auf Nachfrage bei einer Basler Piccolo-Manufaktur erhielt man die Antwort: Das Piccolo mit seinen knapp 98dB welches auch in einem ganz anderen Frequenzbereich gespielt wird, ist künftig von solchen Richtlinien ausgenommen.

Nachtrag 2.4.2022

Wie der eifrige Leser sicherlich bemerkt hat, handelt es sich dabei um einen 1. April Scherz… 😉

Basler Fasnacht nicht mehr Weltkulturerbe

Im März 2016 wurde die Basler Fasnacht vom Bundesamt für Kultur (BAK) bei der UNESCO als zweite Schweizer Kandidatur für die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Das zwölfte zwischenstaatliche Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat an seiner Sitzung auf der Insel Jeju (Südkorea) am 7. Dezember 2017 entschieden, die Basler Fasnacht in die repräsentative Liste aufzunehmen.

Die in enger Zusammenarbeit mit dem Fasnachts-Comité erarbeitete Kandidatur wurde von der UNESCO als exemplarisch gewürdigt, weil sie die Verwendung des Dialekts zur Vermittlung des immateriellen Kulturerbes besonders hervorhebt. Die vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen werden von der UNESCO befürwortet. Sie betreffen namentlich die Förderung der Teilhabe der jüngeren Generationen durch musikalische Nachwuchsförderung (Trommeln und Pfeifen) oder durch pädagogisches Material für die Basler Schulen.

Die UNESCO setzt voraus, dass ein immaterielles Kulturerbe auch einen ununterbrochenen Fortbestand zu pflegen hat. Durch das nicht Stattfinden der Basler Fasnacht in den Jahren 2020 und 2021 ist dieser Vorsatz für das Komitee nicht mehr erfüllt. Das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Fasnachts-Comité wurden nach der gestrigen ausserordentlichen Sitzung der UNESCO über diesen Entscheid informiert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Ablauf einer zweijährigen Frist, sich erneut für die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit zu bewerben. Das Bundesamt für Kultur (BAK) prüft zur Zeit dieses Vorgehen.

Nachtrag 2.4.2021

Wie der eifrige Leser sicherlich bemerkt hat, handelt es sich dabei um einen 1. April Scherz… 😉

Fasnacht 2021 – Neu drei Cortège Tage

Gerüchten zur Folge plant das Fasnachts-Comité an der kommenden Fasnacht 2021 die Cortège Tage um einen zu verlängern. Grund dafür ist der Ausfall der Basler Fasnacht 2020. Diese Gerüchte erhärteten sich heute mit der offiziellen Anfrage des Fasnachts-Comité an den Vorstand der Räpplischpalter, ob es uns möglich sei, an der kommenden Fasnacht nicht nur am Montag und Mittwoch, sondern auch am Dienstag einen Cortège zu bestreiten. Diese Anfrage komme schon sehr frühzeitig, da dieser Entscheid eine erweiterte Planung der Strassenfachnacht mit sich ziehen würde – so Pia Interbitzin, Obfrau des Baslers Fasnachts-Comité.

Die Guggenkonzerte am Dienstag Abend auf dem Marktplatz und Seibi würden wie in den vergangenen Jahren gewohnt statt finden, jedoch müsste die Route des Sternmarsches aus zeitlichen Gründen um die Hälfte gekürzt werden. Besammlung und Start werde ab der Schifflände geplant. Was mit der Kinderfasnacht am Dienstag Nachmittag geschieht ist noch offen. Man könne sich vorstellen, diese eventuell auf den Sonntag Nachmittag als «Vorfasnachtsveranstaltung» vor zu verlegen, so Interbitzin.

Bei den Räpplischpalter renne man mit dieser Idee offene Türen ein – berichtet Sven Oertle, Präsident der Räpplischpalter – auf eine telefonische Anfrage. Einzige Auflage: «Wir bestehen darauf, den zusätzlichen Cortège am Dienstag im Stamm zu laufen». Man könne sich Seitens Vorstand auch vorstellen, das Fasnachts-Comité bei der Planung aktiv zu unterstützen und Ressourcen aus den eigenen Reihen zur Verfügung zu stellen.

Des weiteren wird auch geprüft, die Comité Standorte auf dem Cortége auf alle drei Tage zu verteilen, damit es auf der Route weniger Stau geben würde. Leider fehlt uns dazu noch die Meinung unseres Majors, da er am Morgen telefonisch nicht erreichbar war.

Die Entscheidung des Comités über diese Anpassung der Strassenfasnacht 2021 werde in den nächsten Tagen kommuniziert.

Nachtrag 2.4.2020

Wie der eifrige Leser sicherlich bemerkt hat, handelt es sich dabei um einen 1. April Scherz… 😉